Zum 1. März 1974 wird das Studentenwerk Siegen als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Das Gesetz über die Studentenwerke 1974 macht es möglich, dass das neugegründete Studentenwerk Siegen nicht als eingetragener Verein, sondern direkt als Landesanstalt mit dem Recht auf Selbstverwaltung (Anstalt des öffentlichen Rechts) seine Arbeit aufnimmt.
Verwaltungstechnisch gehört das Studentenwerk nach wie vor zum Hochschulsozialwerk in Wuppertal.
Im neuen Aufbau- und Verfügungszentrum (AVZ, Hölderlin-Gebäude) der Gesamthochschule Siegen wird eine Cafeteria eingerichtet. Die erste Abteilung des Studentenwerks Siegen ist die „Verwaltung der Verpflegungsbetriebe“ mit drei Mitarbeitenden. Andere Arbeitsbereiche, wie die Betriebsabrechnung, die Finanzbuchhaltung oder die Lohn- und Gehaltsabrechnung bleiben weiterhin in Wuppertal. Der erste Verwaltungsrat wird gewählt. Dessen Hauptaufgabe ist es, einen Geschäftsführer für das Studentenwerk Siegen zu finden.
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